Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS)
Zur Planung
Jeweils bis zu den Herbstferien entscheiden die Schüler der Klassen 7 – 10 nach Ab- und Rücksprache mit den Fachlehrern, in welchem Fach sie die GFS anfertigen/halten wollen bzw. die Schüler der Klassen 11 und 12, in welchem Kurs/Fach und in welchen Halbjahren sie die drei GFS halten wollen. Es ist strikt darauf zu achten, dass die Schüler der Jahrgangsstufe wissen, dass die GFS nur in den Kurshalbjahren 11.1 – 12.1 zu halten sind (Ausnahme: Gemeinschaftskunde 2-stündig).
Für alle Klassenstufen und Schüler gilt (und ist auch hier strikt einzuhalten), dass zu einem bestimmten Zeitpunkt festgesetzte GFS mit „0 Punkten“ bzw. der Note „ungenügend“ zu bewerten sind, wenn sie nicht gehalten werden (begründete und abgesprochene Ausnahmen ausgenommen).
Die Themenstellung der GFS und den Zeitraum, zu dem sie gehalten werden soll, wird in einem gemeinsamen Gespräch zwischen Schüler und Lehrer bis zu den Weihnachtsferien festgelegt.
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